Räum- und Streupflicht für Immobilienbesitzer

von geier.it
Schneeräumung

Wo muss gestreut werden? Das ist eine der wesentlichen Fragen, die sich ein jeder Immobilieneigentümer stellen dürfte, wenn sich die kalte Jahreszeit ankündigt. Es geht um die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, d. h. wo muss bei Schnee und Glätte geräumt und gestreut werden, bis wohin reicht die Verantwortung der Immobilieneigentümer.

 

Öffentliche Gefahren im Winter vermeiden

Das, worum es im Grunde genommen geht, ist die weitestmögliche Vermeidung von Winterunfällen, wie Glatteisunfälle, durch richtiges Schneeräumen und Streuen. Dies muss auf allen Einfahrten, Eingängen und Hauptwegen auf dem Privatgrundstück in ausreichender Breite geschehen. Dazu zählt der Weg zur Haustür ebenso wie der Weg zur Mülltonne oder zum Auto bzw. Parkplatz.

Weitere Gefahren stellen auch Eistafeln und Schneebretter auf den Dächern dar. Diese sind abzusperren und mit einem rot-weißen Band zu kennzeichnen. Hier empfiehlt es sich jedoch aus Sicherheitsgründen auf die eigenständige Räumung zu verzichten und externe Firmen damit zu beauftragen. 

Wer muss räumen

Das Räumen und Streuen, also die Sicherung der Hauptwege, muss derjenige übernehmen, der die Verkehrssicherungspflicht innehat, also der Eigentümer bzw. Vermieter oder der Mieter, dem diese Aufgabe übertragen wurde. So wird in Kondominien/Mehrfamilienhäusern gemeinsam über die Schneeräumung entschieden und ein Verantwortlicher festgelegt, der sich darum kümmert. In der Regel kauft das Kondominium die nötige Ausstattung, wie Schneeschaufeln und Streusalz und bestimmt einen trockenen, leicht zugänglichen Ort zur Aufbewahrung.

Da sich aber auch immer die jeweilige Gemeinde um die allgemeine Schneeräumung kümmert, ist es wichtig, dass die eigene Räumung gut organisiert wird und der Schnee nicht nur an beliebigen Stellen angehäuft, sondern auch geräumt wird.

Sollte es eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter geben, dass der Mieter räumt und streut, so entbindet dies den Vermieter nicht von seiner Überwachungspflicht, d. h. er muss regelmäßig kontrollieren, ob der Mieter dieser Vereinbarung nachkommt.

Für wen muss geräumt werden?

Allzu oft denkt man nur an die Sicherheit der Mieter. Dabei gilt die Räumungspflicht auch bei der selbst bewohnten Immobilie, und zwar nicht nur zum Eigenschutz, sondern auch um das gefahrlose Betreten für Besucher, Postboten und Lieferanten zu gewährleisten.

Wann muss geräumt und gestreut werden?

Die Wege müssen allzeit - mindestens den ganzen Tag über, sicher begehbar sein. Dies bedeutet auch, dass unter Umständen – bei starkem Schneefall, mehrmals am Tag geräumt werden muss. Eine Ausnahme besteht bei anhaltendem Schneefall – hier beginnt die Räumpflicht, sobald dieser nachweislich aufgehört hat.

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