Agrarkredite für die Landwirtschaft

von geier.it
Kredit für die Landwirtschaft

Was tun, wenn plötzlich der Traktor kaputtgeht oder andere Investitionen notwendig werden, aber nicht genug Rücklagen da sind? In der Landwirtschaft gibt es ertragsreiche und ertragsarme Jahre, oft hängt es vom Klima ab, wie viel LandwirtInnen verdienen und somit ist dies auch nur schwer zu beeinflussen. Wenn also die Rücklagen fehlen, muss der Kapitalbedarf auf anderem Wege gedeckt werden – zum Beispiel mit einem Agrarkredit.

 

Lang- und kurzfristige Agrarkredite

Agrarkredite lassen sich hinsichtlich ihrer Laufzeit und ihres Verwendungszwecks unterscheiden. Langfristige Agrarkredite fließen zumeist in das Anlagevermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs, z. B. Landflächen und etwa die zugehörigen Gebäude oder aber Maschinen und moderne Fahrzeuge, wie Raupentraktoren. Ein langfristiger Kredit kann aber auch genutzt werden, um wichtige Investitionen für die Zukunft, wie die Modernisierung oder Vergrößerung des Betriebes.

Mit kurzfristigen Agrarkrediten hingegen werden häufig kurzfristige finanzielle Engpässe überbrückt. Diese entstehen meistens durch saisonale Ertragsschwankungen. Diese Kredite werden dann unter anderem für Saatgut oder Düngemittel genutzt.  

Kreditsicherheit und Tilgungsaussetzung

Da landwirtschaftliche Betriebe über viel Grund und Boden verfügen, bieten sich diese auch als Sicherheit für die Bank an, die dann das Kreditrisiko senkt. Ferner können Gebäude und auch der Fuhrpark als Kreditsicherheit genutzt werden. Selbstverständlich können die LandwirtInnen und Kreditnehmerinnen diese Wirtschaftsgüter weiter im Betrieb einsetzen. Da LandwirtInnen sehr stark von Umwelteinflüssen abhängig sind und Ernteausfälle keine Seltenheit sind, ist es in diesen Fällen nicht immer möglich den Kredit wie geplant abzuzahlen. Für diesen Fall wird in der Regel die Tilgungsaussetzung vereinbart.

Die Alternative: Leasing

Anstelle eines Agrarkredites für den Ankauf von Maschinen oder Geräten, greifen viele LandwirtInnen zum Leasing, denn das ist in der Landwirtschaft – vor allem bei nur saisonal genutzten Maschinen eine sehr interessante Alternative. Hierbei dürfen LandwirtInnen, die geleaste Anlage oder Maschine während der vereinbarten Leasingdauer nutzen und zahlen dafür vertraglich vereinbarten Leasingraten. EigentümerIn des geleasten Objekts bleibt jedoch der Leasinggeber. Die Vorteile für die LeasingnehmerInnen liegen auf der Hand: Einsparung bei den  Anschaffungskosten, Schonung der Kreditlinie und die Raten sind steuerlich absetzbar.

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